Mindestens eines der folgenden Formulare im Original:
Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg (Blatt 1)
Empfehlung der Klassenkonferenz für den weiteren Bildungsweg (Blatt 2)
die Information über die Ergebnisse der zentralen Kompetenzmessung
Formular für die Anmeldung (Blatt 3)
Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
Nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Schülerinnen
und Schüler ab dem 1. März 2020 vor der Teilnahme am
Unterricht einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend
gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Der erforderliche
Nachweis kann auf folgende Weisen erbracht werden:
durch einen
Impfausweis („Impfpass“) oder ein ärztliches Zeugnis
(auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder)
darüber, dass bei Ihrem Kind ein ausreichender Impfschutz
gegen Masern besteht oder
ein ärztliches
Zeugnis darüber, dass bei Ihrem Kind eine Immunität gegen
Masern vorliegt oder
ein ärztliches
Zeugnis darüber, dass Ihr Kind aus medizinischen Gründen nicht
geimpft werden kann (Kontraindikation) oder
eine
Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen
vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach
Nummer 1 vorliegt.
Für die Anmeldung am Bili-Zug benötigen wir zusätzlich die Halbjahresinformation der Klasse 4.
Die Anmeldung kann weiterhin auch per
E-Mail, per Fax oder fernmündlich erfolgen und muss nicht zwingend in Präsenz
nachgeholt werden. Dies gilt auch für die schriftliche Anmeldung per Postsendung oder
Posteinwurf.