Schulanmeldung für Klasse 5
Liebe Viertklässler, liebe Eltern,
für die Schulanmeldung steht Ihnen unser Sekretariat während folgender Öffnungszeiten zur Verfügung.
Von Montag, 10. März 2025 bis Donnerstag, 13. März 2025 von 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr.
Benötigte Unterlagen
Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Mindestens eines der folgenden Formulare im Original:
- Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg (Blatt 1)
- Empfehlung der Klassenkonferenz für den weiteren Bildungsweg (Blatt 2)
- die Information über die Ergebnisse der zentralen Kompetenzmessung
- Formular für die Anmeldung (Blatt 3)
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- Nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Schülerinnen
und Schüler ab dem 1. März 2020 vor der Teilnahme am
Unterricht einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend
gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Der erforderliche
Nachweis kann auf folgende Weisen erbracht werden:
- durch einen Impfausweis („Impfpass“) oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) darüber, dass bei Ihrem Kind ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht oder
- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihrem Kind eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Ihr Kind aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann (Kontraindikation) oder
- eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 vorliegt.
- Für die Anmeldung am Bili-Zug benötigen wir zusätzlich die Halbjahresinformation der Klasse 4.
Anmeldeformulare
Folgende Formulare benötigen Sie zur Anmeldung
- Anmeldebogen
- Anmeldebogen zum Religionsunterricht
- Anlage 2 zur Schulanmeldung bei nachfolgender Religionszugehörigkeit: alevitisch, altkatholisch, jüdisch, othodox und syrisch-orthodox
- Informationsbrief zum Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
Die Anmeldung kann weiterhin auch per E-Mail, per Fax oder fernmündlich erfolgen und muss nicht zwingend in Präsenz nachgeholt werden. Dies gilt auch für die schriftliche Anmeldung per Postsendung oder Posteinwurf.
Anmeldungen per Mail senden sie bitte an:
Die Anmeldung wird allerdings erst wirksam, wenn die oben genannten Unterlagen bis zum Ende des Anmeldezeitraums uns im Original vorliegen.
Dies kann per Postsendung oder Posteinwurf erfolgen.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.